Für umfangreiche Beratungen oder Schriftverkehr gilt ab dem 01.01.2019
eine Gebührenordnung.
- Telefonische oder persönliche Beratung: 3 Beratungen pro Jahr sind
kostenfrei: ab der 4. Beratung fallen pro Beratung an € 25,00
- Anfertigung von Schreiben wie Abmahnungen o.ä. € 35,00
- Anfertigung von Kündigungs- oder Mieterhöhungsschreiben € 80,00
- Wahrnehmung von Ortsterminen bei Räumungen, Besichtigungen:
pro angefangene Stunde € 75,00
- Prüfung von immobilienrechtlichen Verträgen oder Vertragsentwürfen € 80,00
- Ausfüllhilfe HuG - Mietverträge € 35,00