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Mietspiegel 2020

 

Aktuelles

 

Die Geschäftsstelle ist in der Woche nach Ostern vom 11.04. bis 16.04.2023 geschlossen.

 

Kurzinformation zur Jahreshauptversammlung vom 30.03.2023:

als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Willy Helfenstein wiedergewählt.

In den Beirat wurden neu gewählt Frau Katharina Wicklein und Herr Ralf Schulte. Die Herren Heinz Jürgen Schulze und Dietmar J. Tebroke wurden wiedergewählt.

 

Sonderaktion der ROLAND-Rechtsschutz.

W_1309_Haus&Grund_Aktion_2023_03_16_final.pdf
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Für Ihren Terminkalender:

Jahreshauptversammlung am 30.03.2023

Die Einladung mit Tagesordnung hierzu finden Sie in der nächsten Ausgabe des Mitgliedermagazins, direkt Anfang März 2023.

 

CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas.

Seit dem 1. Januar 2023 wird auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas erhoben. Bundesregierung und Bundestag haben jetzt beschlossen, dass Vermieter an den CO2-Koaaten beteiligt werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Verbrauch des Mieters und dem verwendeten Brennstoff.

weitere Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesverbands RheinlandWestfalen www.hausundgrund-verband.de

und im Verbandsmagazin Ausgabe Januar 2023.

 

 

Mietanpassung im öffentlich geförderten Wohnungsbau – neues Info-Blatt

Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können ab dem 1. Januar 2023 turnusgemäß wieder angehoben werden. Es gelten neue Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Dies ist aufgrund der in den §§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5a sowie 41 Abs. 2 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung festgelegten Indexierung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen möglich. Zum Download finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt vom Landesverband.

Infoblatt_Mietanpassung_112022.pdf
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Information des Landesverbands / Merkblatt zum Download

112022_Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz_Merkblatt für Mitglieder_NEU.pdf
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Mietspiegel jetzt auch online verfügbar.

Der Mietenspiegel für Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen ist hier kostenlos als Download abrufbar. Natürlich können Sie den Mietenspiegel auch weiterhin in gedruckter Form über unsere Geschäftsstelle beziehen oder in den Bürgerämtern der Städte Grevenbroich und Jüchen erwerben.

Mietspiegel 2020.pdf
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Mietspiegel 2020 Dokumentation.pdf
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Energiepreispauschale

Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

 

Jahreshauptversammlung am 30.05.2022

in der Versammlung wurde Herr RA Ingo Hamecher als Vorsitzender wiedergewählt.

Ebenso wurde Herr Dirk Ophoven als Beisitzer wiedergewählt.

Der Vorstand wird komplettiert durch Frau Petra Heller, die als Beisitzerin gewählt wurde.

neuer Termin zur Jahreshauptversammlung: 30.05.2022

für 19.00 Uhr laden wir unsere Mitglieder zur JHV in das Gasthaus Jägerhof, Düsseldorfer Str. 47, 41515 Grevenbroich, ein.

Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie im Mitgliedermagazin, Ausgabe direkt Anfang Mai 2022.

ABSAGE Jahreshauptversammlung am 19.01.2022.

Aufgrund der derzeit völlig unübersichtlichen Coronalage ist die JHV am 19.01.2022 zunächst abgesagt. Eine Verschiebung um ca 3 Monate halten wir für angzeigt. Eine neue Einladung folgt. Wir bitten um Verständnis.

 

Jahreshauptversammlung am 19.01.2022 um 19.00 Uhr im Gasthaus Jägerhof, Düsseldorfer Str. 47, 41515 Grevenbroich

wir laden unsere Mitglieder herzlich ein zur Jahreshauptversammlung. Die Einladung mit Tagesordnung wurde in der Dezemberausgabe des Mitgliedermagazins veröffentlicht. Sie finden sie ein weiteres Mal in der Januarausgabe.

Wir hoffen, dass die Pandemielage eine Versammlung im geschlossenen Raum dann auch zulässt. Wichtig ist allerdings, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer geimpft oder genesen sind. Eine zeitnahe Veröffentlichung zur dann aktuellen Situation erfolgt noch in der Presse.

 

Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung bei den Betriebskosten:

Ein Fehler in einem Artikel der Rheinischen Post vom 17.06.2021 bezüglich der (Nicht-) Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung bei den Nebenkosten sorgte für viel Verunsicherung bei Vermietern. Haus und Grund RheinlandWestfalen stellt klar:

Gemäß der geltenden Betriebskostenverordnung (§2,Ziff.13) dürfen Vermieter die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, deren Kosten selbstverständlich auf die Mieter umgelegt werden können.

 

ab 01. Mai 2021:

Neue Regeln für Energieausweise von Immobilien

Lesen Sie hier die Mitteilung des Landesverbands Rheinland Westfalen:
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Neuregelung der Grundsteuer / NRW  Entscheidung für ein teures Bürokratiemonster

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Landesverbands RheinlandWestfalen zur NRW Entscheidung.
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Hier finden Sie eine gemeinsame Positionierung verschiedener Organisationen und des Landesverbands Rheinland Westfalen.
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Mietausfall

Vermieter sollten jetzt prüfen, ob ein Grundsteuererlass für sie in Frage kommt. Anträge sind bei der zuständigen Kommune bis zum 31.03.2021 zu stellen.

Lesen Sie die Information des Landesverbands.
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Corona- Auswirkungen

Sehr geehrte Besucher unserer Internetseite:

aufgrund der derzeit angespannten, auch personellen Lage kann es vorübergehend zu Verzögerungen bei Terminabsprachen für Beratungen kommen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Wenn Sie Mietverträge, Mietenspiegel oder weitere Vordrucke benötigen, schicken Sie bitte eine Email an

hug-grevenbroich@t-online.de

Verträge und andere Vordrucke dürfen wir nicht in der Geschäftsstelle ausgeben.

 

Neuregelung zur Dichtheitsprüfung in Kraft getreten.

Aktualisiertes Infoblatt verfügbar.

Am 12. August 2020 ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, in der die Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung geregelt ist, im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Seit dem 13. August 2020 ist die Neuregelung damit in Kraft.

Ab sofort gelten für private Abwasserkanäle ausdrücklich keine Fristen zur Überprüfung mehr.

 

Infoblatt_Dichtheitsprüfung_082020.pdf
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Dürfen Mieter auf dem Balkon Solarstrom erzeugen? Lesen Sie dazu die u.a. Mitteilung des Landesverbands.
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Situation privater Vermieter in "Corona-Zeiten"

Corona- Infos 30.03.2020

Sehr geehrte Mitglieder

im Download-Link finden Sie den Corona-Ratgeber für Vermieter bzgl. der Rechtslage bei ausbleibenden Mietzahlungen.

Corona-Ratgeber von Haus Grund.pdf
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CORONA Infos

wichtige Informationen der Stadtverwaltung Grevenbroich sowie Ansprechpartner der verschiedenen Institutionen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Grevenbroich.

https://www.grevenbroich.de/wirtschaft/aktuell

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Gesetzentwurf: Kündigungsschutz für Mieter zunächst bis zum 30. Juni 2020

 

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Der Bundestag soll am Mittwoch und der Bundesrat am Freitag zustimmen.

Vor der Abstimmung am Mittwoch wird seitens des Landesverbands und auch der Ortsvereine noch auf die besondere Situation der privaten Vermieter aufmerksam gemacht.

Unsere Mitglieder gehören durchaus zu der Risikogruppe, die einerseits durch die Corona-Maßnahmen geschützt werden soll, andererseits aber vor allem von den Mietausfällen betroffen sein wird.

Der Vorsitzende, RA Ingo Hamecher, hat den zuständigen Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Neuss I, Hermann Gröhe, angeschrieben und auf die Situation privater Vermieter hingewiesen. Die Landtagsabgeordnete Heike Troles erhält das Schreiben in Kopie.

Mit Klick auf den Download öffnet sich das Dokument. Über den weiteren Link gelangen Sie auf die Verbandsseite.

 

 

Schr Gröhe 24.03.2020.pdf
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weitere Infos:

www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/corona-kriese-kuendigungsschutz-fuer-rueckstaendige-mieten-bis-30-juni-5037/

 

 

neuer Mietenspiegel ab 2020

 

zum 01.01.2020 ist der neue Mietenspiegel für Grevenbroich und Umgebung erschienen. Er gilt auch für die Stadt Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen.

Erhältlich ist der Mietenspiegel für Mitglieder unseres Vereins in der Geschäftsstelle. Nichtmitglieder erhalten den Mietenspiegel in den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen Grevenbroich und Jüchen.

Die Schutzgebühr beträgt 3 Euro.

 
Kappungsgrenzenverordnung wird verlängert !

 

Die Kappungsgrenze ist maßgeblich zu beachten für eine Mieterhöhung im frei finanzierten Vermietungssektor. Demnach darf die Nettokaltmiete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20% angehoben werden. Nach der Kappungsgrenzenverordnung darf die Miete in bestimmten Städten allerdings nur um maximal 15% angehoben werden.

Die ab dem 01.06.2019 geltende Verordnung wird in 37 Städten/Gemeinden in NRW anzuwenden sein und gilt vorerst bis zum 30.06.2020.

Regierungsbezirk Düsseldorf:

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim a.d.Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen.

Regierungsbezirk Köln:

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef(Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling.

Regierungsbezirk Münster:

Münster

Regierungsbezirk Detmold:

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg:

Bochum, Detmold

 

 

neues Infoblatt bzgl. Rauchwarnmelderpflicht NRW.

Mit In-Kraft-Treten der neuen Landesbauordnung in NRW sind auch Anpassungen in Bezug auf die Rauchwarnmelderpflicht einher gegangen.

Die Rauchwarnmelderpflicht ist nunmehr in § 47 Abs, 3 der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt. NEU ist, dass die Betriebsbereitshaft der Rauchwarnmelder die unmittelbar inhabende Person, also der selbstnutzende Eigntümer bzw. der Mieter sicher zu stellen hat, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. D.h.: der Vermieter entscheidet, ob er die Wartung übernimmt oder nicht. Das neue Infoblatt können Sie als Dokument aufrufen. siehe Download.

 

Infoblatt_Rauchwarnmelder_012019.pdf
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Mietrechtsanpassungsgesetz seit dem 01.01.2019 in Kraft.

Nutzungshinweise finden Sie hier:

 

059 Mietrechtsanpassungsgesetz.pdf
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Mitgliederbeitrag ab 01.01.2019:

In der Jahreshauptversammlung am 27.11.2018 wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 der jährliche Mitgliedsbeitrag auf € 60,00 angehoben wird. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zahlen dann

€ 65,00.

 

 

2018_07_27 Anschreiben Modernisierungsoffensive_VdW RW_BFW_HausGrund NRW....pdf
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Datenschutzgrundverordnung

Was müssen Vermieter wissen?

Hierzu finden Sie Erläuterungen und Vordrucke für Ihren privaten Gebrauch als Download hier.

 

Datenschutzgrundverordnung Was müssen Vermieter jetzt wissen und tun?
Download

 

DSGVO-Informationsschreiben für Vermieter an Mieter
Download

 

 

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier:

Datenschutz auf hausundgrund.pdf
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Erdgasumstellung im Netzgebiet der NEW Netz GmbH

zum u.a. Thema fand am 08.05.2018 ein Referentenabend mit dem Projektleiter der NEW-Netz GmbH, Dr. Wolfgang Clemens, statt. Den Vortrag können Sie unter dem Download herunterladen.

2018-05-08_HausundGrund-Grev. NEW Netz GmbH.pdf
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Erdgasumstellung im Netzgebiet der NEW Netz GmbH

Die NEW Netz GmbH ist der regionale Strom-, Gas- und Wassernetzbetreiber. Durch die Erdgasumstellung von sogenanntem L auf H-Gas erfolgen ab dem Jahre 2019 die Erhebungen und Prüfungen der Gasgeräte. Betroffen sind Eigentümer und Mieter in der Region Mönchengladbach und Grevenbroich. Beispielsweise ist Neuss, Jüchen, Rommerskirchen nicht betroffen. Zum Zeitablauf der Geräteuntersuchungen, Umstellung der Versorgung und evtl. anfallender Kosten erhalten Sie Informationen biespielsweise auf der Internetseite der NEW Netz GmbH. www.new-netz-gmbh.de

 

 

 

Jahreshauptversammlung am 30.11.2017

Da die langjährige Vorsitzende des Vereins, Anneliese vom Scheidt, für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand, wählte die Versammlung Herrn Rechtsanwalt Ingo Hamecher zum neuen Vorsitzenden. Die Herren Hubert Zimmermann und Dirk Ophoven wurden als Beisitzer neu gewählt. RA Hamecher wird ab Januar 2018 zudem die Rechtsberatungen übernehmen. Die Beratungen montags und freitags entfallen, da jeweils individuelle Termine vereinbart werden können.

Anmeldung unter Telefon: 02181 - 70 51 600

Neuer Vorstand:

Vorsitzender: RA Ingo Hamecher

Stellvertr. Vorsitzender: Willy Helfenstein

Beisitzer: Franz Wilbertz, Hubert Zimmermann, Dirk Ophoven

Geschäftsführung: Anneliese vom Scheidt

 v.l. Willy Helfenstein, Anneliese vom Scheidt, Ingo Hamecher, Franz Wilbertz, Dirk Ophoven.

 Hubert Zimmermann

 

Vorsicht: viele Energieausweise verlieren 2017 ihre Gültigkeit.

Informieren Sie sich über den jeweiligen Download!

2017_09_29_PM_Viele_Energieausweise_für_Gebäude_laufen_dieses_Jahr_ab.pdf
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25_EnEV_2014__Energieausweis.pdf
Download

36_EnEV_2014__Was_hat_sich_geändert_.pdf
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Alles klar bei Starkregen?

Die Verbraucherzentrale NRW hat zum Thema "Starkregenereignisse" eine Broschüre herausgegeben, die Sie sich auf der Seite "interessante Links" herunterladen können.

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Schadenersatz für übermäßiges Rauchen

Urteil des LG Hannover vom 29.02.2016 - 12 S 9/13

Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadenersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlchterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.

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BGH-Urteil vom 20. Juli 2016, Az: VIII ZR 263/14

bei verjährter Betriebskostennachzahlung darf der Vermieter nicht auf die Kaution zurückgreifen.

Wenn die Ansprüche auf Nebenkostennachzahlung älter als drei Jahre sind und der Mieter auszieht, darf der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlung der Betriebskosten nicht mehr mit der Kaution verrechnen. Er hätte seine Forderung vor Ablauf von drei Jahren notfalls gerichtlich geltend machen müssen.

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Urteil des BGH vom 11. Mai 2016, Az: VIII ZR 2009/15

zur Betriebskostenabrechnung

Die Einwendungsfrist gilt auch für nicht umlagefähige Kosten, z.B. Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen oder Verwaltungskosten.

Nach Ablauf von 12 Monaten nach Erhalt einer (formal) ordnungsgemäß erstellten Betriebskostenabrechnung kann ein Mieter diese nicht mehr beanstanden, selbst wenn sie Kostenbestandteile enthält, die nicht auf den Mieter hätten umgelegt werden dürfen.

Mehr erfahren Sie in unserer Verbandszeitschrift Ausgabe Juli 2016.

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Rauchwarnmelder 

Wichtig und aktuell ist die Verpflichtung des Vermieters, bis zum 31.12.2016 Rauchwarnmelder installiert zu haben.

Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Download.

InfoBlattRauchwarnmelderpflicht.pdf
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Urteil des Landgerichts Hagen vom 04.03.2016 - 1 S 198/15

Leitsatz:

Bei Wartungskosten für Rauchwarnmelder handelt es sich um Betriebskosten. Keine Betriebskosten sind hingegen die Leasingkosten.

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Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Mietpreisbremse.

2015_06_23_PM_Mietpreisbremse_HausundGrund_Rheinland.pdf
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Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V.  | Telefon: 02181 - 49 81 85